Mit dem Bebauungsplan GIBZ planen vier Grundeigentümer die Weiterentwicklung ihrer Liegenschaften im Geviert Baarer-, Göbli-, Industrie- und Mattenstrasse.

Teil des Bebauungsplans ist das Wohnhochhaus «Pi», das mit rund 180 Wohnungen – davon 70 Prozent preisgünstig nach kantonaler Verordnung – einen wichtigen Beitrag zur Linderung der prekären Situation auf dem Zuger Wohnungsmarkt leistet. Mit seiner ansprechenden Architektur, der ökologischen Bauweise mit einer innovativen Holzkonstruktion, die zudem eine innovative Form des Zusammenlebens in einer Art «vertikalem Dorf» ermöglicht, wird das Bauwerk das Erscheinungsbild der Stadt Zug im Norden der Stadt nachhaltig prägen sowie schweizweite Ausstrahlung erlangen.

Die herausragende Qualität des Vorhabens und der Nutzen für eine gesunde städtische Entwicklung wurden vom Grossen Gemeinderat anerkannt, indem er den Bebauungsplan GIBZ im September 2024 einstimmig guthiess.

Auch wir sagen JA zu 180 Wohnungen für Zug und zu einer nachhaltigen städtischen Entwicklung!

Auf dem Baugrund des geplanten Wohnhochhauses befindet sich heute ein Gebäude aus den 1960er-Jahren mit 48 Mietparteien, davon 27 langjährige Mieterinnen und Mieter mit unbefristeten Mietverträgen. Die private Trägerschaft unterstützt die langjährigen Mieterinnen und Mieter bei der Suche nach einer neuen Wohnung oder einer Übergangswohnung sowie beim Umzug. Der heutigen Mieterschaft wird bei der Vergabe der neuen Mietwohnungen im Hochhaus «Pi» ein Vorrecht gewährt.

70 Prozent der Wohnungen im neuen Hochhaus «Pi» sind preisgünstig im Sinne der kantonalen Verordnung. Die betreffenden Mietzinsen werden in einer kantonalen Verfügung festgelegt und periodisch überprüft. Die Trägerschaft rechnet zum Beispiel mit 1’300 bis 1’600 Franken für 2½-Zimmer- und 2’200 bis 2’500 Franken für 4½-Zimmerwohnungen. Attraktiver Wohnraum in diesem Preissegment ermöglicht vielen Einheimischen in Zug zu bleiben und bietet auch jungen Menschen die Chance auf eine erschwingliche erste Wohnung.

Wir begrüssen den verantwortungsvollen Umgang der Trägerschaft mit der bestehenden Mieterschaft und sagen JA zu mehr bezahlbaren Wohnungen für Zug!

Der Bebauungsplan GIBZ basiert auf einem langjährigen demokratischen Prozess.

Das Hochhaus «Pi» liegt in einem definierten Verdichtungsgebiet einer Wohn- und Arbeitszone gemäss kantonalem Richtplan. Die von der Stadt Zug in Auftrag gegebene Verdichtungsstudie definierte 2016 die Richtwerte für die einzelnen Baufelder und legte für das heutige Projekt «Pi» ein 80 Meter hohes Hochhaus gemäss Hochhausreglement fest. Das Hochhausreglement der Stadt Zug gewährleistet eine qualitative Beurteilung von Hochhausprojekten in Verdichtungszonen.

Wir sagen JA zur Umsetzung von Bauten gemäss den sorgfältig im demokratischen Prozess erarbeiteten Reglementen, mit denen jetzt günstiger Wohnraum geschaffen werden kann!

Komitee-Mitglieder

Kerngruppe

  • Philip C. Brunner, Präsident GPK Stadt Zug, Kantonsrat & Mitglied GGR, SVP
  • Ivano De Gobbi, GGR Vizepräsident GGR, Fraktionschef SP
  • Gabriela Fürrer Auf der Maur, Mitglied GGR, ALG
  • Maria Hügin, Mitglied GGR, Mitglied GPK Stadt Zug, FDP
  • Florin Meier, Mitglied GGR, Die Mitte
  • David Meyer, Mitglied GGR, GLP

Weitere 66 Mitglieder/Unterstützer (alphabetisch)

  • Marilena Amato Mengis, Mitglied GGR, Mitglied GPK, SP

  • Esther Ambühl, Raumplanerin, Mitglied GGR, SP 

  • Dagmar Amrein, Mitglied GGR, Gemeinderätin ALG

  • Mario Bisig

  • Andreas Blank, Vize-Präsident FDP Stadt Zug

  • Daniel Blank, Mitglied GGR, FDP Stadt Zug

  • Andy Bliggenstorfer, Mitglied GGR,  FDP

  • Dr. Ulrich Bollmann, Liberaler Bürger, FDP

  • Dr. Gianni Bomio, ehem. Generalsekretär Kanton Zug, Die Mitte

  • Gregor Bruhin, Kantonsrat, SVP

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    Häufige Fragen

    • Wie viel neuer Wohnraum entsteht?

      Auf dem Areal befinden sich derzeit 64 Wohnungen. Gemäss dem Bebauungsplan GIBZ sind rund 220 neue Wohnungen geplant, was einem Zuwachs von rund 156 Wohnungen entspricht.

      40 Wohnungen sollen im Gebäude «Rote Post» entstehen, das sind 24 Wohnungen mehr als im aktuellen Bestand.

      Im Wohnhochhaus «Pi» sind rund 180 neue Wohnungen geplant und somit rund 130 Wohnungen mehr als in der bestehenden Liegenschaft aus den 1960-er Jahren. 70 Prozent der Wohnungen, also rund 126 Wohnungen, werden preisgünstig gemäss kantonaler Verordnung vermietet.

    • Was kosten die preisgünstigen Wohnungen im Hochhaus?

      Die Mietzinsen und Konditionen für die preisgünstigen Wohnungen werden in einer kantonalen Verfügung festgelegt und periodisch überprüft. Stand heute rechnet die Trägerschaft zum Beispiel für eine für 2½ -Zimmerwohnung mit 1‘300 bis 1’600 Franken und für eine 4½-Zimmerwohnungen mit 2’200 bis 2’500 Franken. Dank «Pi» können möglichst viele Zugerinnen und Zuger von attraktiven, preisgünstigen Wohnungen profitieren, darunter junge Erstmieter, die sich eine Wohnung in Zug oftmals nicht leisten können.

    • Was kostet der Neubau den Steuerzahler?

      Das Wohnhochhaus «Pi» wird privat finanziert.

    • Wer sind die Grundeigentümer?

      Der Bebauungsplan Geviert GIBZ umfasst sechs Parzellen, die vier verschiedenen Grundeigentümerschaften gehören. Teil des Perimeters ist das Gewerblich-industrielle Bildungszentrum Zug (GIBZ) im Besitz des Kantons Zug. Der Kanton Zug will sich mit dem Bebauungsplan Entwicklungsmöglichkeiten für die Berufsschule schaffen.

      Weiter ist die Urban Assets Zug AG UAZ (ehemals V-ZUG Immobilien AG) beteiligt, die auf ihrer Teilfläche das Wohnhochhaus «Pi» realisieren will. Die verschiedenen Sektoren des Hochhauses sollen an lokale institutionelle Bauträger verkauft werden, die sich in der Vermarktung preisgünstiger Wohnbauten bewährt haben.

      Die dritte Grundeigentümerschaft besteht aus der Vaudoise Versicherung und einer Stockwerkeigentümerschaft, die gemeinsam ihre Liegenschaft «Rote Post» weiter verdichten möchten. Teile der angrenzenden Strassen im Eigentum der Stadt Zug liegen ebenfalls im Bebauungsplanperimeter.

    • Wer ist im Komitee?

      Das Komitee «JA zu Wohnraum für Zug» setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus Gesellschaft und Wirtschaft sowie aller Parteien zusammen und hat namhafte Unterstützerinnen und Unterstützer, die sich seit vielen Jahren in einem breiten Themenspektrum für die Zuger Gesellschaft engagieren.

    • Wird die Kampagne durch öffentliche Mittel finanziert?

      Nein. Alle Auslagen – z. B. für den Druck von Plakaten und Flyern – werden von der privaten Trägerschaft der Tech Cluster Zug AG finanziert. Die Mitglieder des Komitees stellen ihre Zeit und ihr Engagement im Interesse des Gemeinwohls unentgeltlich zur Verfügung.

    • Wie wird die preisgünstige Miete im Hochhaus berechnet?

      Die preisgünstigen Wohnungen werden nach dem Modell der Kostenmiete berechnet. Dieses Modell wird im Rahmen des Wohnraumförderungsgesetzes angewendet. Dabei wird auf Gewinnstreben verzichtet. Das Bundesamt für Wohnungswesen BWO beschreibt den Grundsatz der Kostenmiete so, «dass die Mietzinseinnahmen alle laufenden Liegenschaftskosten decken (Finanzierungskosten, Baurechtszinse und Betriebskosten). Ebenso enthalten sind genügend Mittel für den langfristigen Werterhalt.»

    • Wird es im Hochhaus auch öffentliche Nutzungen geben?

      Ja, das Hochhaus «Pi» wird zu einem neuen Treffpunkt im Guthirt-Quartier und bereichert die Umgebung aktiv. Durch die Verjüngung des Baukörpers im Erdgeschoss entsteht viel freie Fläche, die dem Quartier zugutekommt. Geplant sind ein Bistro, ein Quartiercafé, eine Kita und eine weitere publikumsorientierte Nutzung. Die Kita wird in einem flachen Hofgebäude realisiert. Auf der Hofseite entsteht ein wohnlicher, begrünter Aussenbereich, der zusammen mit dem öffentlich zugänglichen Dachgarten des Kitagebäudes zum Verweilen und zu Begegnungen einlädt.

    • Wie hoch ist die Verdichtung?

      Das Planungsgebiet im Geviert zwischen Baarer-, Göbli-, Industrie- und Mattenstrasse befindet sich gemäss kantonalem Richtplan innerhalb des Verdichtungsgebiets II und sieht eine erhöhte Ausnützung mit Richtwert 3.5 vor. Gemäss kommunalem Zonenplan liegt das Areal in der Zone Wohn- und Arbeitszone 5 (WA5; Teil «Rote Post» und «Projekt Pi») und in der Zone des öffentlichen Interesses für öffentliche Bauten und Anlagen (Zone OeIB; Teil Schule).

    • Warum muss überhaupt verdichtet werden?

      Um die Zersiedelung der Schweiz zu bremsen, hatte die Stimmbevölkerung 2013 für die Revision des Raumplanungsgesetzes gestimmt. Die Revision des Raumplanungsgesetzes garantiert einen sorgsameren Umgang mit dem Boden durch eine kompaktere Siedlungsentwicklung nach innen. Kantone und Gemeinden sind verpflichtet, das Raumplanungsgesetz umzusetzen. Die Verdichtungsgebiete sind in den kantonalen Richtplänen und in der Ortsplanung der Gemeinden festgelegt. Hochhäuser sind für die Schaffung neuer Wohnungen auf begrenzt verfügbarem Boden ein wichtiges Werkzeug.

    • Darf so hoch gebaut werden?

      Ja. Der westliche Teil des Planungsgebiets Geviert GIBZ ist der Hochhauszone I gemäss Hochhausreglement der Stadt Zug zugeteilt. Daher kann in diesem Teilbereich eine Gebäudehöhe bis maximal 80 Meter gewährt werden, sofern das Projekt besonders gute städtebauliche Lösungen nachweist. Das Projekt «Pi» hält diese Vorgaben ein, seine Planung beruht auf einem qualitätssichernden Wettbewerbsverfahren.

      Die Hochhauszonen der Stadt Zug sind in weiten Teilen deckungsgleich mit den Verdichtungsgebieten gemäss kantonalem Richtplan. Damit ist sichergestellt, dass die in den Verdichtungsgebieten angestrebte hohe Ausnutzung umgesetzt werden kann und sich die Zentrumslagen durch die Anordnung von Hochhäusern prägnanter auszeichnen. Mit dem Reglement verfügt die Stadt Zug über ein wirkungsvolles und rechtsverbindliches Instrument zur qualitativen Beurteilung von Hochhausprojekten.

    • Seit wann wird das Bauvorhaben geplant?

      Die Idee für ein Wohnhochhaus am Standort des heutigen Wohnhochhauses «Pi» ging aus umfangreichen Vorarbeiten im Jahr 2012 hervor, die im Zusammenhang mit den Arbeiten zur Arealentwicklung des Tech Clusters Zug standen. Ziel war es, die stark auf Arbeitsnutzungen ausgerichtete Planung des Tech Clusters Zug um Wohnnutzungen zu ergänzen und so eine Nutzungsdurchmischung im Norden der Stadt Zug zu erreichen. Die von der Stadt Zug in Auftrag gegebene Verdichtungsstudie definierte 2016 die Richtwerte für die einzelnen Baufelder und legte für das heutige Projekt «Pi» ein 80 Meter hohes Wohnhochhaus fest.

    • Warum muss es ausgerechnet ein Hochhaus sein?

      Das Hochhaus nutzt die zur Verfügung stehende Grundfläche optimal, um eine möglichst hohe Zahl von Wohnungen zu erstellen. Es setzt die im Hochhausleitbild für diesen Stadtteil definierte Entwicklung um.

    • In welchem Zusammenhang steht das Hochhaus «Pi» mit der Entwicklung des Tech Clusters Zug?

      Das Hochhaus «Pi» wurde zusammen mit der Weiterentwicklung des Industriestandortes der Metall Zug und V-ZUG zum Generationenprojekt Tech Cluster Zug geplant. Das Tech Cluster Zug ist ein Ökosystem von innovativen Technologien und Dienstleistungen, aber auch mit Raum zum Wohnen und Verweilen, das den Standort langfristig wettbewerbsfähig und lebenswert erhält. Um Platz für neue Nutzungen wie auch Wohnen zu schaffen, verlagert die V-ZUG ihre Produktion vor Ort in eine innovative vertikale Fabrik. Und so, wie die Fabrik in die Vertikale wächst, wachsen auch die Wohnhäuser in die Höhe. Der innovative Entwurf der Duplex Architekten ging als Sieger aus dem Architekturwettbewerb hervor. Er basiert auf dem Konzept von dreigeschossigen, vertikalen Nachbarschaften, die sich multifunktionale Flächen und Räume teilen. In diesem Sinne führt das Wohnhochhaus «Pi» das Konzept der ehemaligen Arbeiterwohnanlagen der Metall Zug weiter.

    • Wurden die Mieterinnen und Mieter im aktuellen Gebäude informiert?

      Ja. Die Mieterinnen und Mieter der 48 bestehenden Wohnungen an der Baarerstrasse 104, 106 und 108 wurden seit 2019 mehrfach über das Vorhaben informiert. Im November fand eine weitere Informationsveranstaltung statt, an welcher der zeitliche Ablauf besprochen sowie aufgezeigt wurde, mit welchen Massnahmen die Verwaltung die Mieterinnen und Mieter in dieser Situation  unterstützen kann.

    • Wie werden die aktuellen Mieterinnen und Mieter unterstützt?

      27 der 48 Mietparteien wohnen seit über 5 Jahren in der Liegenschaft, die anderen Mieterinnen und Mieter wurden beim Vertragsabschluss darüber informiert, dass die bestehende Liegenschaft einem Neubau weichen muss. Mit den entsprechenden Mieterinnen und Mietern wurden befristete Mietverträge abgeschlossen, die zum Baubeginn enden. Die Grundeigentümerin unterstützt die langjährigen Mieterinnen und Mieter bei der Suche nach einer neuen Wohnung sowie beim Umzug. Bei Interesse wird der Mieterschaft bei der Vergabe der neuen Mietwohnungen im Hochhaus «Pi» zudem ein Vorrecht gewährt.

    • Ist die bestehende Liegenschaft auf dem Baugrund des Wohnhochhauses sanierungsbedürftig?

      Ja. Das Gebäude wurde in den 1960-er Jahren errichtet. Bei Gebäuden aus dieser Zeit ist davon auszugehen, dass die technischen Anlagen bald das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben werden, zudem entspricht die Liegenschaft nicht den heutigen Anforderungen an Energieeffizienz, Wohnkomfort, Brandschutz und Erdbebensicherheit.

    • Inwiefern trägt das Hochhaus zur Aufwertung des Stadtbilds bei?

      Mit seiner markanten, ästhetisch ansprechenden Architektur, der ökologischen Bauweise mit einer innovativen Holztechnologie, die zudem eine innovative Form des Zusammenlebens in einer Art «vertikalem Dorf» ermöglicht, wird das Bauwerk das Erscheinungsbild der Stadt Zug im Norden der Stadt nachhaltig prägen sowie schweizweite Ausstrahlung erlangen. Bereits in der Planungsphase erhielt das Wohnhochhaus «Pi» schweizweite Anerkennung.

      Das Hochhaus hat einen schmalen Sockel und schafft gegenüber der heutigen Situation einen grösseren und leichter zugänglichen öffentlichen Raum. An das durchlässig gestaltete Erdgeschoss ist östlich ein längliches, flaches Hofgebäude angegliedert. Das damit geschaffene zusätzliche Nutzungsangebot belebt das Areal auf Fussgängerebene. Durch die Bereitstellung der Dachfläche des Hofgebäudes als öffentlich zugängliche Freifläche wird der im Areal verfügbare Freiraum erweitert.

    • Wie wird eine qualitativ hochwertige Architektur gewährleistet?

      Das Projekt ging aus einem zweistufigen Wettbewerbsverfahren hervor. Von 2018–2019 führte die Stadt zunächst einen Studienauftrag für ein städtebauliches Gesamtkonzept des Gevierts GIBZ durch, an dem sich sechs Planungsteams beteiligten. Der Projektwettbewerb für das Wohnhochhaus vertiefte das städtebauliche Gesamtkonzept im Bereich des Hochhauses.

      Gemäss dem Beurteilungsgremium werden mit dem vorliegenden Bebauungsplan die Ziele der Raumplanung in qualitativ hochwertiger Weise berücksichtigt. Durch das innovative Wohnhochhaus «Pi» wird eine städtebauliche Aufwertung des Quartiers im Zentrum von Zug möglich.

    • Wurde die Bevölkerung in die Projektentwicklung einbezogen?

      Ja. Die Grundeigentümer führten 2020 ein Mitwirkungsverfahren im Rahmen einer öffentlichen Ausstellung durch, in der das Richtprojekt und der Schlussbericht des Studienauftrags präsentiert wurden. Zur Ausstellung wurden die gesamte Nachbarschaft, die im Quartier Guthirt rund 3’250 Haushalte zählt, sowie die Lehrpersonen und Lernenden des GIBZ, die eine grosse Nutzergruppe des Gevierts darstellen, eingeladen. Interessierte Besucherinnen und Besucher konnten ihre Wünsche, Kommentare und Fragen vor Ort oder über ein Online-Formular einbringen und sich am abendlichen Dialog mit den Grundeigentümern und Planern beteiligen. Die Inputs der Teilnehmenden wurden geprüft und soweit möglich in das Projekt aufgenommen. Insgesamt äusserte die Nachbarschaft keine grösseren Bedenken gegenüber der geplanten Entwicklung und beurteilte das Projekt weitgehend positiv.

    • Warum soll das Projekt gerade an diesem Standort umgesetzt werden?

      Das Geviert GIBZ befindet sich im Zentrumsbereich der Stadt Zug an einem wichtigen verkehrs- und stadträumlichen Scharnier. Hier soll der Bebauungsplan GIBZ ein Leuchtturmprojekt für preisgünstiges Wohnen ermöglichen und genügend Spielraum für den künftigen Erweiterungsbedarf des Berufsbildungszentrums GIBZ und die Erneuerung der Liegenschaft «Rote Post» bieten.

    • Welche Lösungen bietet das Projekt punkto Mehrverkehr?

      Da das Quartier speziell mit dem Bahnhof Zug sehr gut an den ÖV angebunden ist, kann autoarmes Wohnen realisiert werden. Dabei wird ein Schwerpunkt auf eine gute Veloinfrastruktur und -anbindung gelegt. Oberirdisch soll das Geviert möglichst von Verkehr befreit werden. Trotz der Verdichtung sind je nach Grundstück die gleiche oder sogar eine geringere Anzahl Parkplätze als bisher geplant. Beispielsweise werden für das Wohnhochhaus mit rund 180 Wohnungen nur rund 35 Parkplätze erstellt. Somit wird sich eine zusätzliche Verkehrsbelastung in Grenzen halten.

    • Wie wird der Aussenraum gestaltet?

      Das geplante Hochhaus «Pi» schränkt die Aussenräume nicht ein. Im Gegenteil. Durch die geringe Grundfläche des Gebäudes und die Parkierung in Tiefgaragen wird der Freiraum vergrössert. Dieser soll attraktiv gestaltet und begrünt werden sowie öffentliche Nutzungen enthalten. So vernetzt sich «Pi» mit dem Quartier und bietet Bewohnern, Besuchern und Passanten im Gegensatz zur heutigen Situation eine bessere Erschliessung für den Fuss- und Veloverkehr sowie attraktive Bereiche zum Verweilen.

    • Wenn das Projekt so gut ist, warum braucht es dann eine Abstimmung?

      Ein Referendumskomitee hat sich für den Erhalt der Bestandsliegenschaft aus den 1960er-Jahren eingesetzt und gegen den Bebauungsplan Geviert GIBZ Unterschriften gesammelt. Somit ist ein Volksreferendum zustande gekommen. Leider wurde im Referendumstext nicht formuliert, wogegen sich das Referendum genau richtet. Dass die Stimmberechtigten der Stadt Zug Gelegenheit erhalten, über dieses Bauvorhaben zu entscheiden, ist seiner städtebaulichen Bedeutung und seinem hohen Allgemeinnutzen aber sicher angemessen. Der Abstimmungstermin wurde auf den 9. Februar 2025 festgesetzt. Wir sehen der Abstimmung über den Bebauungsplan GIBZ mit dem Wohnhochhaus «Pi» zuversichtlich entgegen.

    • Was passiert, wenn der Bebauungsplan abgelehnt wird?

      Wenn sich die Stadtzuger Stimmbevölkerung gegen den Bebauungsplan GIBZ ausspricht, muss das Vorhaben höchstwahrscheinlich abgebrochen werden. Damit würde sich der Bau des dringend benötigen Wohnraums, die Erweiterung des Gewerblich-industriellen Bildungszentrums Zug (GIBZ) und die Entwicklung der Liegenschaft «Rote Post» um Jahre verzögern.

    Kontakt

    kontakt@wohnraum-fuer-zug.ch